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Schimmel in der Mietwohnung

Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter

Schimmel an den Wänden und in der Wohnung ist nie schön. Zudem kann Schimmel gesundheitliche Folgen haben. Genaueres über Ursachen und Folgen von Schimmel erklären wie Ihnen in einem anderen Ratgeber. Auch wie Sie durch richtiges Heizen mit einer Stromheizung oder konventionellen Heizung Schimmel vermeiden, erfahren Sie in unserem Blog. Doch wenn alle Vorsicht nichts genützt hat und Ihre Wände doch von den unschönen Pilzen befallen sind, was dann? Wir zeigen Ihnen auf, welche Rechte und Pflichten Sie als Vermieter haben.

Wie kommt Schimmel in die Wohnung?

Grundsätzlich entsteht Schimmel immer dort, wo es feucht ist. Schuld am Schimmelbefall kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter sein. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass Schimmel nicht in Folge von Rohrbrüchen, Wasserschäden oder durch Schäden im Mauerwerk oder Dach auftreten kann. Der Vermieter muss zudem dafür Sorge tragen, dass das Gebäude sachgerecht abgedichtet ist. Zudem muss er den Mieter im Falle von Neubauten oder einer neuen Sanierung über eventuelle erhöhte Lüftungsbedingungen aufklären. Schimmel kann neben baulichen Mängeln, aber auch durch falsches Verhalten des Mieters auftreten. Der Mieter ist verpflichtet, die Wohnung regelmäßig und ordnungsgemäß zu lüften und sie im Winter ausreichend zu heizen. Auch wenn er für längere Zeit verreist ist, hat er dafür zu sorgen, dass die Wohnung vertragsmäßig genutzt wird.

Wer hat Schuld am Schimmelbefall?

Tritt Schimmel in einer Mietwohnung auf, muss festgestellt werden, wer die Schuld daran trägt. Nach dem Mietschutzrecht muss zuerst der Vermieter beweisen, dass der Schimmel nicht in seinen Verantwortungsbereich fällt. Erst dann muss der Mieter nachweisen, dass er ordnungsgemäß mit der Immobile umgegangen ist und er richtig geheizt und gelüftet hat. Hierfür kann der Mieter auch Zeugen einsetzen. Kann der Mieter glaubhaft darstellen, dass er alles getan hat, um die Schimmelbildung zu vermeiden, ist der Vermieter in der Pflicht, den Schimmel zu entfernen. Zusätzlich kann der Mieter eine angemessene Mietminderung fordern.

So vermeiden Sie Schimmel in der Mietwohnung

Durch richtiges Heizen und Lüften kann Schimmel effektiv vermieden werden. Als Vermieter können Sie Ihrem Mieter das nur ans Herz legen. Sie müssen jedoch der Heizpflicht des Vermieters nachkommen, damit der Mieter die Wohnung auch ordnungsgemäß heizen kann. Gerade in Altbauwohnungen und älteren Immobilien reicht die Heizkraft einer herkömmlichen Heizung häufig nicht aus. Wenn Sie eine Elektroheizung von Fischer Future Heat kaufen, geben wir Ihnen eine 100 prozentige Wärmegarantie. Das heißt, dass unsere Stromheizungen Ihren Raum auf mindestens 21 Grad Celsius erwärmen. Sollte dies nicht der Fall sein, bekommen Sie kostenlos die nächst größere Heizung. Sie wollen die Wohnung nicht mit einer neuen Heizung ausstatten, aber die Heizkraft reicht dennoch nicht aus? Kein Problem: Dann ergänzen Sie Ihre herkömmliche Heizung einfach mit einer Elektrospeicherheizung oder einer mobilen Elektroheizung. So können Ihre Mieter ausreichend heizen und Schimmel vermeiden.